Teilnahmebedingungen Kurse

Lauf- und Flugübungen mit Hänge- und/oder Paragleitern werden unter Anordnung des Fluglehrer vom Flugschüler allein durchgeführt. Der Flugschüler nimmt insbesonders zur Kenntnis, daß der Fluglehrer bei den genannten übungen über seine Anordnung hinaus keine Möglichkeit hat direkt bei der Bedienung der Fluggeräte einzugreifen. Das bedeutet, daß der Flugschüler diese übungen in eigener Verantwortung durchführt. 

Der Flugschüler nimmt weiters zur Kenntnis und ist einverstanden. daß die Flugschule mangels Eingriffsmöglichkeit durch die von ihr beauftragten Fluglehrer für Unfall- und Unfallfolgeschäden deshalb nur soweit haftet, wie eine Versicherung – ohne bei der Flugschule oder dem Fluglehrer Rückgriff nehmen zu können – für den Schaden aufkommt. Jede weitere, darüber hinaus gehende Haftung der Flugschule und der von ihr beauftragten Fluglehrer für Schäden des Schülers und für Schäden Dritter ist ausgeschlossen. 

Da der Flugschüler Lauf- und Flugübungen in eigener Verantwortung durchführt, verpflichtet er sich schon jetzt, dabei durch eigenes, fehlerhaftes Handeln entstandene Schäden, sei er am Fluggerät, sei es an Sachen Dritter oder sei es gegenüber Drittpersonen, zu ersetzen. Der Flugschüler stellt schon jetzt die Flugschule bzw. die von dieser beauftragten Fluglehrer von sämtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund von Handlungen des Flugschülers im Rahmen der Ausbildung geltend gemacht werden. Die Flugschule und die von ihr beauftragten Lehrer haften insoweit nur für vorsätzlich falsches Handeln bzw. vorsätzlich falsche Anordnungen. 

Abschluss von Unfall- Bergeversicherungen etc. liegen im Ermessen des Teilnehmers. 

Transportkosten (Lift, Bus, Auffahrt zu den Startplätzen…)  der Flugschüler sind in der Kursgebühr nicht enthalten. 

Der Flugschüler kann in nachstehenden Fällen vom weiteren Kursbesuch ausgeschlossen werden (in diesem Fällen wird die gesamte Kursgebühr fällig und wird nicht rückerstattet):

  • Der Flugschüler verstößt wiederholt grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen Anordnung des Fluglehrers oder einer von diesem beauftragter Person.
  • Der Flugschüler beginnt ohne triftigen Grund nicht mit der Ausbildung.
  • Der Flugschüler kommt für die von ihm verursachten Schäden nicht auf
  • Der Flugschüler steht unter Einfluß von Alkohol oder Drogen.

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