Ausbildung zum Tandempiloten

Doppelsitzerfliegen bedeutet doppelte Freude. Immer wieder erlebt man die Begeisterung des Fliegens mit dem Passagier gemeinsam. Gleichzeitig hat man aber auch die doppelte Verantwortung! Man mußt ganz klar unterscheiden können, wann es besser ist, von einem Tandemflug Abstand zu nehmen.

 

 

Zur Ausbildung werden nur Piloten zugelassen, die:

  • volljährig sind
  • seit mindestens einem Jahr Inhaber eines Pilotenscheines für Paragleiter bzw. einer anderen anerkannten Berechtigung sind
  • mittels Flugbuch mindestens 100 Höhenflüge nach Erteilung der Pilotenberechtigung nachweisen können
  • eine praktische Aufnahmeprüfung (Eingangstest) absolviert haben..
  • Wir von FlyCarinthia würden ein Sicherheitstraining empfehlen...(ist aber nicht Vorschrift...)

Die Ausbildung erfolgt in 2 Stufen:

In der ersten Ausbildungsstufe erhältst man nach einer theoretischen Ausbildung, Mindestens einem Einweisungsflug und mindestens 5 Höhenflügen im Schulungsgelände mit einem entsprechend eingewiesenen Passagier unter unmittelbarer Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers die: EINGESCHRÄNKTE DOPPELSITZERBERECHTIGUNG.

In der zweiten Ausbildungsstufe absolvierst man nach 30 Höhenflügen in verschiedenen Schulungsgeländen einen Prüfungsflug sowie einen Multiple Choice Test. Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung erhält man die UNEINGESCHRÄNKTE DOPPELSITZERBERECHTIGUNG, die berechtigt, Passagiere mitzunehmen.