Als Luftfahrtunternehmen sind wir gesetzlich verpflichtet unsere Passagiere umfangreich zu versichern. Es gelten die selben Bestimmungen, wie in der zivilen Luftfahrt.
Mit der Annahme dieses Flugscheines durch den Passagier wird zwischen dem Passagier und FlyCarinthia ein Luftbeförderungsvertrag abgeschlossen. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden, der im wesentlichen folgende Versicherungen beinhaltet:
- Halter-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden Dritter
(€ 1.500.000.-)
- Passagierhaftpflichtversicherung (€ 365.000.-)
- Fluggast-Unfallversicherung (€ 40.000.-)
Teilnahmebedingungen siehe auch unter "Ticket".